Höhenentwicklungskonzept für die innere Stadt:
Linksfraktion sieht neue Hochhäusern kritisch

Höhenentwicklungskonzept für die innere Stadt:
Linksfraktion sieht neue Hochhäusern kritisch

Erschienen in: Platzjabbeck. Zeitschrift der Fraktion DIE LINKE im Rat der
Stadt Köln, Ausgabe 7/2023

Trotz der Krise auf dem Immobilienmarkt gibt es in Köln Pläne, neue Hochhäuser zu bauen. Die DEVK Versicherung plant die Erweiterung ihrer Zentrale an der Riehler Straße durch ein 145 m hohes Hochhaus. Im August gab der Stadtentwicklungsausschuss grünes Licht für ein zweiphasiges städtebauliches Wettbewerbsverfahren.

Musste die DEVK Versicherung noch gegen Widerstände ankämpfen und mit einem Wegzug aus Köln drohen, ging es beim jüngsten Hochhausbegehren ganz schnell: Nur zwei Wochen nach einem ersten Pressebericht über die Absicht der Flossbach von Storch Vermögensverwaltung am Messekreisel ein 120 m hohes Bürohochhaus zu errichten, beschloss der Stadtentwicklungsausschuss ein zweistufiges Gutachterverfahren.

Diese Beispiele zeigen die unbefriedigende Situation, in der sich die Stadt befindet. Politik und Verwaltung sind jeweils zu Einzelfallentscheidungen gezwungen, fehlt doch nach wie vor für große Teile der Stadt ein stimmiges und eindeutiges Hochhauskonzept.

Dabei hatte der Hauptausschuss die Verwaltung bereits im März 2020 beauftragt, ein Höhenentwicklungskonzept (HEK) für den links- und rechtsrheinischen Bereich innerhalb des Äußeren Grüngürtels (die sog. Innere Stadt) zu erarbeiten. Nach dem aktuellen Zeitplan der Verwaltung soll dieses HEK nun Mitte 2024 beschlossen werden.

Die Linksfraktion im Kölner Rat ist gegenüber Hochhäusern grundsätzlich kritisch eingestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind wir allerdings bereit, uns auf eine Diskussion über ein Hochhaus einzulassen. Zentrale Voraussetzung ist ein erkennbarer Mehrwert für die Nachbarschaft und die Stadt.

Für die Zeit bis zum Beschluss des HEK wollen wir eine Begrenzung der zu genehmigenden Bauvorhaben auf 60 m. Damit haben wir uns im Mai 2023 im Stadtentwicklungsausschuss nicht durchsetzen können. Aber immerhin haben wir erreicht, dass – abweichend von der Beschlussvorlage der Verwaltung – auch schon Hochhäuser unter 40 m ein besonderes Qualifizierungsverfahren durchlaufen müssen. Da unser Änderungsantrag nur in Teilen beschlossen worden ist, haben wir uns bei der Abstimmung über die vorläufigen Qualitätskriterien für die Bewertung aktueller Hochhausvorhaben enthalten.

Jetzt soll der Stadtentwicklungsausschuss über Grundsätze für die Entwicklung des Räumlichen Plans entscheiden und einen ersten Entwurf dieses Plans zur Kenntnis nehmen. Die Grundsätze können zwei Raumtypen zugeordnet werden:

  • In Schutzbereichen sind neue Höhenentwicklungen grundsätzlich zu vermeiden.
  • In Abwägungsbereichen sind Höhenentwicklungen grundsätzlich möglich.

Der daraus abgeleitete Plan umreißt dann grob die Bereiche, in denen neue Höhenentwicklungen entweder grundsätzlich zu vermeiden oder möglich sind.

Die Grundsätze sind:

  1. Der Schutz des Weltkulturerbes bleibt bestehen. Die Sichtbeziehung zum Dom werden respektiert.
  2. Möglichkeit der Höhenentwicklung an den Ringen. Ausschluss weitere baulicher Entwicklungen im Inneren Grüngürtel.
  3. Besondere Prüfung an Kanten zu Grünräumen.
  4. Höhenentwicklung an Stadtachsen und in Zukunftsräumen.
  5. Höhenentwicklung im rechtsrheinischen Korridor entlang der Frankfurter Straße.
  6. Möglichkeit der Höhenentwicklung an Campusstandorten mit besonderen Adressen.
  7. Bestehende Entwicklungen sind gesetzt. Noch undefinierte Bereiche großräumiger Entwicklungen (Weststadt) sind abzustimmen.
  8. Kleinteilige Siedlungsbereiche sind für Höhenentwicklungen ungeeignet.

Diese Systematik ist aus meiner Sicht grundsätzlich nachvollziehbar und sinnvoll. Im Konkreten habe ich aber Einwände und Nachfragen:

  • Die Grundsätze 1, 8 und teilweise 2 begründen einen Schutzbereich. Hier sind Höhenentwicklungen also grundsätzlich zu vermeiden. Das unterstütze ich.
  • Die Höhenentwicklung an Stadtachsen und in Zukunftsräumen (Grundsatz 4), insbesondere im rechtsrheinischen Korridor (Grundsatz 5), sind plausibel. Hier sind m.E. Prüfungen möglicher Hochhauspläne denkbar.
  • Die privilegierte Möglichkeit der Höhenentwicklung an Campusstandorten (Grundsatz 6) und in der Weststadt (Grundsatz 7) lehne ich ab. Hier sollte, wie überall anders in den Abwägungsbereichen verfahren werden.

Ein wichtiger Kritikpunkt: In dem Beschlussvorschlag der Verwaltung findet sich keine unterschiedliche Bewertung der Gebäude nach ihrer Höhe. Lediglich die maximal zulässige Höhe wird festgelegt: den Dom (157 m) darf kein neues Gebäude überragen. Dabei sprechen viele Gründe für eine Begrenzung der Höhe neuer Gebäude auf 60 m. Wird das Gebäude höher, kann die geforderte Nachhaltigkeit nur schwer gewährleitstet werden, und preiswerter Wohnraum kann kaum entstehen.

Infokasten:

Was ist ein Hochhaus?

Von einem Hochhaus wird im Baurecht gesprochen, wenn die Oberkante eines Fußbodens 22,00 m über Gelände ist.

Wie viel (hohe) Hochhäuser gibt es in Köln?

Die Stadtverwaltung legte in 2022 einen Übersichtsplan mit 57 Gebäuden vor, die 50 m oder höher sind; darunter elf mit einer Höhe von über 100 m. Den Dom (157 m) überragt nur der Fernsehturm.

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