Blog zu Bauen. Wohnen. Stadtentwicklung in Köln
Dr. Günter Bell, Stadtplaner und Sozialwissenschaftler, Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln, kommentiert hier privat.
Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofs in Köln-Mülheim erhöht Verdrängungsdruck
Der rösrather Projektentwickler Osmab verkündet stolz seine Erfolge: Auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs in Köln-Mülheim kommt das Projekt „I/D-Cologne“ gut voran. Die 160.000 Quadratmeter Bürofläche sind bereits zu mehr als der Hälfte fertiggestellt und vermietet. (Kölner Stadt-Anzeiger vom 12.7.2023)
Das klingt erst einmal gut. Allerdings wurde mit dem Verkauf der Flächen an die Osmab GmbH und dem auf die Wünsche des neuen Eigentümers zugeschnittenen Planungsrecht die engagierten Bürgerplanungen vom Tisch gefegt. Diese sahen auf dem ehemaligen Güterbahnhof ein gemischtes Wohn- und Gewerbegebiet vor, das die Wohngebiete an der Keupstraße und an der Berliner Straße miteinander verbinden sollte.
Wenn nun im Kölner Stadt-Anzeiger darauf hingewiesen wird, dass die Tausende, die demnächst auf dem ehemaligen Güterbahnhof arbeiten werden, auch gerne in der Nähe wohnen wollen, bekräftigt das im Nachhinein die damaligen Vorschläge der Bürger*innen. Doch lediglich auf den Grundstücken der Gentes Schanzenviertel Köln GmbH im Süden sollen neue Wohnungen entstehen.
Es ist offensichtlich, dass sich mit jedem neuen Arbeitsplatz auf dem Gelände der Druck auf die angrenzenden Wohnquartiere erhöhen wird. Zumal sich die gründerzeitliche Bebauung entlang der Berliner Straße für Modernisierungen und Umwandlung in Eigentumswohnungen geradezu anbietet. Den jetzigen Bewohner*innen drohen also Mieterhöhungen und Verdrängung.
Umso unverständlicher ist die mehrheitliche Ablehnung des Bürgerantrags der Nachbarschaft Mülheim Nord der Bezirksvertretung Mülheim. Diese hatte im Juni 2021 gefordert, für das Gebiet Köln-Mülheim Nord und Keupstraße eine Soziale Erhaltungssatzung zu erlassen. Damit könnten Luxusmodernisierungen verhindert und die Verdrängung zumindest gebremst werden.
Aber vielleicht lohnt ein zweiter Anlauf, denn alle sachlichen Gründe spreche für eine solche Satzung.
erstellt am: 12.7.2023